Vorbereitung und Planung
Es ist wichtig, so früh wie möglich mit der Pfarrerin, dem Pfarrer am Wohnort eines der beiden Partner Verbindung aufzunehmen. Auch wenn Sie Ihre Trauung in einer Kirche planen, die nicht an Ihrem Wohnort liegt, wenden Sie sich auf alle Fälle an Ihren Pfarrer vor Ort. Er ist für Sie zuständig und wird, falls er die Trauung nicht selber vornehmen kann, sich um eine Vertretung kümmern. Bitte beachten Sie: Aus Personal-Gründen können an einigen Wochenenden während Schulferien für die Erlöserkirche in Herrsching keine auswärtigen Trauungen angenommmen werden, also von Paaren, die nicht im Bereich unserer Kirchengemeinde wohnen.
Und auch dieser Hinweis ist sinnvoll: Spätestens wenn Sie ein Lokal für eine Feier ins Auge fassen, sollten Sie sich also auch um die Trauung in der Kirche kümmern. Dies gilt besonders bei evangelischen Trauungen in katholischen Kirchen und bei ökumenischen Trauungen.
Mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer ist vor allem über die Gestaltung der Feier zu reden. Mitwirkung der Brautleute ist dabei erwünscht und willkommen, etwa bei der Wahl der Bibelworte und der Lieder, auch in Form einer Beteiligung bei den Gebeten - es ist ja Ihr Gottesdienst. Das Brautpaar kann sich einen Trauspruch wählen, der die beiden durch das Leben begleitet und ihnen Möglichkeiten für die Gestaltung des gemeinsamen Lebens eröffnet. Daneben sind organisatorische Absprachen erforderlich, zum Beispiel über die Musik oder den Schmuck in der Kirche.
Trauung - nur für Mitglieder?
Nein. Gehört ein Partner einer anderen christlichen Kirche an, dann ist das kein Hindernis für eine Trauung. Die damit zusammenhängenden Fragen sollen offen besprochen werden. So sehr unterschiedliche Konfessionszugehörigkeit das Gespräch befruchten kann, so leicht kann es auch Konflikte geben. Besonders, wenn Kinder kommen, sind Entscheidungen nötig. Ist ein Partner römisch-katholisch, so gibt es die "gemeinsame Trauung", gewöhnlich als "ökumenisch" bezeichnet. Hier wird ein katholischer Pfarrer um Mitwirkung gebeten. Auch wo darauf verzichtet wird, empfiehlt es sich, diesen aufzusuchen. Mit seiner Hilfe wird der Antrag auf "Befreiung von der Formpflicht" ans Ordinariat gestellt. Dadurch bleibt dem katholischen Partner die Zulassung zu den Sakramenten in seiner Kirche erhalten.
Gehört ein Partner keiner Kirche an, so muss auf die Bitte um Gottes Segen nicht verzichtet werden. Es gibt dafür den "Gottesdienst anlässlich einer Eheschließung", der in seiner Form einer Trauung ähnlich ist. Nur wird hier vermieden, von dem konfessionslosen Partner Aussagen zu verlangen, die eindeutig christliche Glaubensvoraussetzung haben. Für diesen Gottesdienst anlässlich einer Eheschließung bedarf es einer kirchlichen Genehmigung.
Wenn ein Partner geschieden ist
Früher war die kirchliche Trauung einer zweiten Ehe nur selten möglich. Auch heute ist die Ehe unter Christen auf Dauer angelegt. Wenn eine Ehe dennoch scheitert, hoffen wir auf die Barmherzigkeit und Vergebung Gottes. Das Misslingen einer Ehe muss erst verarbeitet werden, bevor eine neue Ehe verantwortlich eingegangen wird. Auch sie steht unter dem Segen Gottes. In der evangelischen Kirche gibt es hier keine Gesetze, sondern Regeln, die seelsorgerlichen Spielraum lassen.